Arbeitsmedizin
kurz erklärt

Die
							Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsplatzes ist die Grundlage für den vorgeschriebenen
							Umfang der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Die
							Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsplatzes ist die Grundlage für den vorgeschriebenen
							Umfang der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Die Arbeitsmedizin will Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten verhindern und optimale Arbeitsbedingungen schaffen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Arbeitsschutzgesetz, das jeden Arbeitgeber unter anderem dazu verpflichtet, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen für die Mitarbeiter zu ermitteln und entsprechende Schutz- und Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Hierzu gehört insbesondere die arbeitsmedizinische Vorsorge.

Auch wenn viele Beschäftigte ihren Betriebsarzt oft nur in der klassischen Arztrolle bei einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung erleben, so sind seine Aufgaben und Mitwirkung im Unternehmen weit vielfältiger und in zahlreichen Rechtsvorschriften beschrieben, bei deren Einhaltung er den Unternehmer unterstützt. So führt er Arbeitsplatzbegehungen durch, arbeitet bei Gefährdungsbeurteilungen mit, berät aus neutraler Position heraus im Arbeitsschutzausschuss oder hilft bei der Eingliederung langzeitkranker Mitarbeiter.

Angebot
ADIXUM® GmbH

Arbeitsmedizinische
							Untersuchungen bilden nur einem kleinen Teil der Tätigkeiten von Betriebsärzten. Bei uns finden Sie das gesamte Leistungsspektrum der Arbeitsmedizin. Wir helfen Ihnen bei der Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen, erklären Ihnen, welche arbeitsmedizinischen Untersuchungen Sie bei Ihren Mitarbeitern durchführen lassen (Pflichtvorsorge) und welche Sie ihnen darüber hinaus anbieten müssen (Angebotsvorsorge).

Darüber hinaus beraten wir Sie, wie Sie die arbeitsmedizinische Vorsorge in Ihrem Unternehmen am Besten organisieren bis hin zum Aufbau eines ganzheitlichen betrieblichen Gesundheitsmanagements. Auch zahlreiche Leistungen aus dem Bereich der Prävention finden Sie bei uns, z.B. zur Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch Ermittlung von Risikofaktoren. Bei all dem ist uns wichtig, dass wir eine passgenaue Leistung für Ihren individuellen Bedarf ermitteln und erbringen, damit Ihre Mitarbeiter am Arbeitsplatz gesund bleiben und Ihr Unternehmen die rechtlichen Vorgaben korrekt umsetzt ohne Ressourcen in einer Überversorgung zu binden.

Eine umfassende Leistungsübersicht finden Sie hier.

Arbeitsmedizinische
							Untersuchungen bilden nur einem kleinen Teil der Tätigkeiten von Betriebsärzten.

Fragen, Kosten und weitere Informationen zum Betriebsarzt und Arbeitsschutz

Sie möchten mehr erfahren zu den Themen Arbeitsschutz, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und betriebsärztliche Betreuung? Antworten auf häufige Fragen haben wir hier zusammengestellt. Gerne können Sie sich aber auch direkt an uns wenden, wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wird oder Sie von uns ein Angebot anfordern möchten.

Sie möchten wissen, mit welchen Kosten für die arbeitsmedizinische Betreuung Ihres Unternehmens Sie kalkulieren müssen? Nutzen Sie unseren kostenlosen Betriebsarzt-Kosten-Rechner, um den Leistungsumfang und die Kosten abzuschätzen.

Unsere Leistungen im Bereich Arbeitsmedizin

Bestellung des Betriebsarztes (ASiG)

  • Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung (DGUV Vorschrift 2)
  • Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Arbeitsplatzbegehungen und ASA-Sitzungen (Arbeitssicherheitsausschuss)
  • Mitarbeiterunterweisungen und vorgeschriebene Belehrungen

Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)

  • Pflichtvorsorge z. B. bei Gefahrstoffexposition mit Grenzwertüberschreitung, Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung, Arbeiten mit erheblicher Lärmbelastung
  • Angebotsvorsorge z. B. für Bildschirmarbeitsplätze
  • Wunschvorsorge auf Wunsch der Arbeitnehmer (§ 11 ArbSchG)

Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen

  • Eignungsuntersuchungen z. B. Fahreignung, Staplerfahrer
  • Einstellungsuntersuchungen und Beratung zur Beschäftigungsfähigkeit
  • Hygieneuntersuchung und -beratung nach GMP-Richtlinie

Angebote nach weiteren Rechtsvorschriften

  • Jugendarbeitsschutzuntersuchungen für Auszubildende (§ 32ff JArbSchG)
  • Röntgen- und Strahlenschutzuntersuchungen (§ 77ff StrlSchV)
  • Schichtarbeiteruntersuchungen (ArbZG)
  • Belehrung nach Infektionsschutzgesetz (IFSG)
  • Schwangerenberatung Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Betrieblicher Gesundheitsschutz

Reisemedizin und Impfcheck

  • Reise- und tropenmedizinische Beratung vor Dienstreisen mit Impfcheck
  • Beratung zur Reiseapotheke
  • Individuelle Gesundheitsberatung

Arbeitspsychologie

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung psychosoziale Belastung (§ 5 ArbSchG)
  • Unterstützung beim Umgang mit Suchterkrankungen
  • Beratung bei Konflikten und drohendem Burnout

Betriebliche Wiedereingliederung

  • Begleitung des Wiedereingliederungsprozesses durch Gespräche mit allen Beteiligten (Mitarbeiter, Vorgesetzte, Personalabteilung, Betriebsrat, etc.)
  • Individuelles, interdisziplinäres Case-Management
  • Fachliche Unterstützung beim Aufbau eines professionellen Eingliederungsmanagements (BEM)

Kontakt und Angebotsanfrage

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot über die Betreuung Ihres Unternehmens nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Ob Regelbetreuung oder Unternehmermodell, bei uns sind Sie richtig, wenn Sie einen Betriebsarzt suchen in der Region München, Rosenheim oder benachbarten Regionen in Südbayern.