Allgemeine Fragen rund um den Betriebsarzt für Unternehmen

Was ist der Unterschied zwischen Betriebsarzt, Facharzt für Arbeitsmedizin und Arzt für Betriebsmedizin?

Beim "Betriebsarzt" handelt es sich um die Bezeichnung der Rolle in den einschlägigen Gesetzestexten. Nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) hat "der Arbeitgeber ... Betriebsärzte ... zu bestellen". Ein Betriebsarzt ist also diejenige Person, die ein Arbeitgeber nach dem ASiG bestellt hat.

Es ist klar, dass der Arbeitgeber natürlich nicht jede beliebige Persion zum Betriebsarzt bestellen kann. Das ASiG legt hierzu klar fest, dass "der Arbeitgeber ... als Betriebsärzte nur Personen bestellen (darf), die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben, und die über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen". Damit ist auch klar, dass die zum Betriebsarzt bestellte Person zum einen Arzt sein muss und zum anderen zusätzlich über die arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen muss.

Diese geforderte Fachkunde weist der Arzt über eine entsprechende Weiterbildung nach. Ein Arzt kann dazu entweder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" erwerben, was nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer derzeit unter anderem 9 Monate Weiterbildung erfordert. Oder er kann die wesentlich umfangreichere Gebiets- bzw. Facharztbezeichnung "Arbeitsmedizin" erwerben, was typischerweise 60 Monate Weiterbildungszeit erfordert. Die Weiterbildungsinhalte des "Facharzt für Arbeitsmedizin" sind dementsprechend auch deutlich umfangreicher als bei der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin".

Unser Tipp

Auch wenn der Facharzt für Arbeitsmedizin deutlich umfangreicher weitergebildet ist als der Arzt mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin, so muss er als Betriebsarzt für einen Unternehmer nicht unbedingt mehr kosten. Oder umgekehrt formuliert, achten Sie als Unternehmer darauf, wer zu Ihnen als Betriebsarzt in die Firma kommt, wenn Sie einen Betreuungsvertrag abschließen. Wenn Sie für einen Facharzt bezahlen, dann sollte auch ein Facharzt die Betreuung durchführen.

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