Die Kosten für die betriebsärztliche Betreuung sind für Unternehmen oft schwer abzuschätzen. Zum einen sind die gesetzlichen Regelungen nicht gerade eingängig und transparent, zum anderen sind Angebote verschiedener Dienstleister für eine betriebsärztliche Betreuung oft nur schwer miteinander vergleichbar, verwenden zum Teil sehr unterschiedliche Abrechnungsmodelle oder enthalten versteckte Kosten.
Mehr Hintergrundinformation und Tipps rund um Betriebsarzt und Arbeitsschutz haben wir in unserer Rubrik Häufige Fragen für Sie zusammengestellt.
Mit diesem Online-Rechner wollen wir Ihnen helfen, den Überblick zu behalten bei
In der aktuellen Version geht dieser Online-Rechner von einer Regelbetreuung aus. Andere Betreuungsformen, insbesondere die alternative bedarfsorientierte Betreuung (Unternehmermodell) sind derzeit noch nicht berücksichtigt.
Für mehr Kostentransparenz berechnet das Programm Schätzungen für mehrere Jahre, denn erst dadurch werden unterschiedliche Angebote für die arbeitsmedizinische Vorsorge miteinander vergleichbar.
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Grundlage für die Kostenschätzung ist der zu erwartende Arbeitsaufwand für den Betriebsarzt. Dieser teilt sich in eine Einsatzzeit für die Grundbetreuung und den Aufwand für die betriebsspezifische bzw. anlassbezogene Betreuung auf. Die jeweiligen Aufwände erfassen Sie in den folgenden Eingabefeldern.
Sie können die eingegebenen Daten zurücksetzen oder einen gespeicherten Datensatz aus einer Datei auf Ihrem Computer laden. Den Button zum Speichern finden Sie nach einer Berechnung am Ende dieser Seite.
Die Grundbetreuung umfasst alle Tätigkeiten des Betriebsarztes, die nicht auf einem konkreten Anlass beruhen. Je nach Betriebsgröße sind dies insbesondere die Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung, die Begehung der Arbeitsplätze, Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA) oder Beratung des Unternehmers zu zahlreichen weiteren Fragestellungen.
Der Online-Rechner ermittelt den Zeitaufwand für die Grundbetreuung nach Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V2) für Ihren Betrieb. Die so errechnete Einsatzzeit wird bei Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern dann auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgeteilt.
Neben der Grundbetreuung gehört zur Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 auch die betriebsspezifische (mehr als 10 Beschäftigte) bzw. anlassbezogene Betreuung (10 oder weniger Beschäftigte). Den überwiegenden Anteil hiervon nimmt aus betriebsärztlicher Sicht die arbeitsmedizinische Vorsorge ein (Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge-Untersuchungen). Dazu können weitere Aufwände für Tätigkeiten des Betriebsarztes entstehen bei besonderen Anlässen nach DGUV V2 Anlage 1 wie z.B.
Größere Betriebe übertragen dem Betriebsarzt zudem weitere Aufgaben nach DGUV V2 Anhang 4 wie z.B.
Grundlage für den Umfang der arbeitsmedizinischen Vorsorge sind in erster Linie die vorliegenden Gefährdungen der Mitarbeiter an ihren jeweiligen Arbeitsplätzen im Betrieb. Die Notwendigkeit von Pflicht- und Angebotsvorsorgen ergibt sich aus dem Anhang der ArbMedVV, der eine detaillierte Liste von Gefährdungen und dazu vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen Vorsorgen enthält.
Die in diesem Zusammenhang oft genannten "Grundsätze" (G-Untersuchungen) stellen eine alternative Klassifizierung der Unfallversicherungsträger dar. Sie wurden vor Einführung der ArbMedVV entwickelt, die heute die gesetzliche Grundlage der arbeitsmedizinischen Vorsorge darstellt. Letztlich entscheidet der Betriebsarzt nach Art der Gefährdung im Rahmen seiner arbeitsmedizinischen Fachkunde, welche konkreten medizinischen Untersuchungen für einen Mitarbeiter im Einzelfall notwendig sind. Es gibt also keine zwingende Zuordnung von G-Untersuchungen zu den Vorschriften der ArbMedVV, vielmehr kommt es auf den Arbeitsplatz des Mitarbeiters an. Aus praktischen Gründen orientieren sich jedoch viele Betriebsärzte (und teilweise auch dieser Rechner) nach wie vor an den "G-Ziffern", weil durch jede Ziffer ein relativ gut umschriebenes Programm an konkreten medizinischen Untersuchungen und Tätigkeiten vorgegeben ist, so dass Abläufe vereinfacht und Abrechnungsposten pauschalisiert werden können.
Dieser Abschnitt ist nach der ArbMedVV gegliedert, damit zu beschriebenen Gefährdungen Mitarbeiter direkt zugeordnet werden können. Soweit sinnvoll, sind in den einzelnen Abschnitten die "Grundsätze" (G-Untersuchungen) angegeben, die für die beschriebene Gefährdung in Betracht kommen. Beachten Sie dabei bitte, dass ein Betriebsarzt in Kenntnis des konkreten Arbeitsplatzes anders entscheiden kann.
Tragen Sie bitte in den folgenden Abschnitten die Anzahl der Mitarbeiter ein, die eine der genannten Pflicht- oder Angebotsuntersuchungen benötigen. Beachten Sie dabei bitte, dass ein Mitarbeiter durchaus mehrere Untersuchungen benötigen kann (und die Summe der Untersuchungen damit größer als die Anzahl der Mitarbeiter sein kann), und dass hier nicht nach Vollzeit- und Teilzeitkräften unterschieden wird.
Eine detaillierte Auflistung von Kriterien wird angezeigt, wenn Sie auf die Buttons "↓ Pflichtvorsorge" oder "↓ Angebotsvorsorge" klicken.
Tätigkeit mit Acrylnitril, Alkylquecksilberverbindungen, Alveolengängiger Staub (AStaub), Aromatische Nitro- und Aminoverbindungen, Arsen und Arsenverbindungen, Asbest, Benzol, Beryllium, Bleitetraethyl und Bleitetramethyl, Cadmium und Cadmiumverbindungen, Chrom-VI-Verbindungen, Dimethylformamid, Einatembarer Staub (EStaub), Fluor und anorganische Fluorverbindungen, Glycerintrinitrat und Glykoldinitrat (Nitroglycerin/Nitroglykol), Hartholzstaub, Kohlenstoffdisulfid, Kohlenmonoxid, Methanol, Nickel und Nickelverbindungen, Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (Pyrolyseprodukte aus organischem Material), weißer Phosphor (Tetraphosphor), Platinverbindungen, Quecksilber und anorganische Quecksilberverbindungen, Schwefelwasserstoff, Silikogener Staub, Styrol, Tetrachlorethen, Toluol, Trichlorethen, Vinylchlorid, Xylol (alle Isomeren).
Beinhaltet unter anderem DGUV-Grundsätze G 1.1, G 1.2, G 1.3, G 1.4, G 3, G 4, G 5, G 6, G 7, G 8, G 9, G 10, G 11, G 12, G 14, G 15, G 16, G 19, G 24, G 29, G 32, G 33, G 34, G 36, G 38, G 40, G 44, G 45
Beinhaltet unter anderem G 4, G 6, G 7, G 23, G 24, G 28, G 40
Diese Vorsorgen sind alle dem DGUV-Grundsatz G 42 (Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung) zuzuordnen.
Tätigkeit mit einem biologischen Arbeitsstoff der Risikogruppe 4 oder mit Bacillus anthracis, Bartonella bacilliformis, Bartonella henselae, Bartonella quintana, Bordetella pertussis, Borelia burgdorferi, Borelia burgdorferi sensu lato, Brucella melitensis, Burkholderia pseudomallei (Pseudomonas pseudomallei), Chlamydophila pneumoniae, Chlamydophila psittaci (aviäre Stämme), Coxiella burnetii, Francisella tularensis, Frühsommermeningoenzephalitis-(FSME)-Virus, Gelbfieber-Virus, Helicobacter pylori, Hepatitis-A-Virus (HAV), Hepatitis-B-Virus (HBV), Hepatitis-C-Virus (HCV), Influenzavirus A oder B, Japanenzephalitisvirus, Leptospira spp., Masernvirus, Mumpsvirus, Mycobacterium bovis, Mycobacterium tuberculosis, Neisseria meningitidis, Poliomyelitisvirus, Rubivirus, Salmonella typhi, Schistosoma mansoni, Streptococcus pneumoniae, Tollwutvirus, Treponema pallidum (Lues), Tropheryma whipplei, Trypanosoma cruzi, Yersinia pestis, Varizelle-Zoster-Virus (VZV) oder Vibrio cholerae.
Zusätzliche Vorsorgepflicht, über den vorstehenden Punkt (Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Menschen) hinaus. Die Pflichtvorsorge aus dem vorherigen Punkt ist daher zusätzlich durchzuführen.
Zusätzliche Vorsorgepflicht, über den vorstehenden Punkt (Einrichtungen ausschließlich zur Betreuung von Menschen) hinaus. Die Pflichtvorsorge aus dem vorherigen Punkt ist daher zusätzlich durchzuführen.
Die angegebenen Grenzwerte beziehen sich auf die Lärmbelastung am Arbeitsplatz, die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes der Beschäftigten wird dabei nicht berücksichtigt.
Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen, die mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System verbunden sind.
In vielen Betrieben erbringt der Betriebsarzt zusätzliche Leistungen, die über die vorgeschriebene arbeitsmedizinische Vorsorge hinaus benötigt oder gewünscht werden. Ihren Bedarf an solchen zusätzliche Leistungen können Sie in den folgenden Feldern erfassen.
Der §7 ArbSchG verpflichtet Arbeitsgeber dazu, bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte zu berücksichtigen, ob diese auch in der Lage sind, die notwendigen Vorschriften zu Sicherheit und Gesundheitsschutz einzuhalten. Ziel ist neben dem Schutz der Beschäftigten auch der Schutz unbeteiligter Dritter. Daher sind diese Untersuchungen insbesondere dann angezeigt, wenn von den Tätigkeiten auch eine Gefährung für Dritte ausgehen kann.
Für einige Personengruppen bestehen zusätzliche Untersuchungs- und Belehrungspflichten. Geben Sie hier die Anzahl der Untersuchungen oder Beratungen ein, die Sie voraussichtlich pro Jahr benötigen.
Hier erfassen Sie zusätzliche Beratungsleistungen und nicht-medizinische Tätigkeiten des Betriebsarztes, die nicht bereits in den oben erfassten Leistungen enthalten sind. Typische Beispiele sind
Für die Berechnung einer Kostenschätzung benötigt dieser Online-Rechner noch ein paar zusätzliche Angaben von Ihnen. Hier können Sie auch Daten aus einem Angebot eintragen. Wählen Sie dann den Modus "Angebotsvergleich", um die Kosten dieses Angebots für Ihren oben ermittelten Aufwand zu berechnen.
Auch wenn es eigentlich klar ist, sei hier nochmals explizit angemerkt
Mehr Hintergrundinformation und Tipps rund um Betriebsarzt und Arbeitsschutz haben wir in unserer Rubrik Häufige Fragen für Sie zusammengestellt, speziell auch zu den Themen Kosten, Vertrag und Abrechnung.
Beachten Sie bitte, dass zur Abschätzung der Kosten mit diesem Online-Rechner einige vereinfachende Annahmen getroffen werden, so dass die tatsächlichen Kosten sowohl höher als auch niedriger als diese Schätzung ausfallen können
Nach ASiG §11 arbeiten in Ihrem Betrieb Beschäftigte. Diese Anzahl ist die Basis für den Umfang der Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Ihr Betrieb gehört zur Betreuungsgruppe . Weil Ihr Betrieb nicht mehr als 10 Beschäftigte besitzt (DGUV Vorschrift 2 Anlage 1), sind keine bestimmten Einsatzzeiten für die Grundbetreuung vorgegeben. Bei gleichem Zeitansatz wie bei größeren Betrieben ist von einem mittleren Zeitaufwand von insgesamt Stunden pro Jahr in der Grundbetreuung auszugehen.
Die DGUV Vorschrift 2 der Berufsgenossenschaft sieht in diesem Fall eine Wiederholung der Grundbetreuung alle Jahre vor.
Ihr Betrieb gehört zur Betreuungsgruppe , in der pro Mitarbeiter und Jahr eine Einsatzzeit von Stunden vorgesehen ist. Insgesamt ergibt sich damit Einsatzzeit von Stunden pro Jahr in der Grundbetreuung, die sich auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit verteilt.
Beim vereinbarten Anteil von % entfallen auf den Betriebsarzt Stunden pro Jahr und Beschäftigtem
Mit dem angegebenen Stundensatz von EUR ergeben sich somit mittlere Kosten von ca. EUR (zzgl. USt.) pro Jahr bzw. Gesamtkosten von EUR (zzgl. USt.) in 5 Jahren.
In die arbeitsmedizinische Vorsorge müssen Sie natürlich alle Mitarbeiter in Ihrem Betrieb einbeziehen.
Für die Kostenschätzung werden der angegebenen Stundensatz ggf. zuzüglich Vor-/Nachbereitung verwendet und reguläre Untersuchungsintervalle angenommen. Die Dauer der einzelnen Untersuchungen richtet sich nach Berechnungen des VDBW.
Die Kostenschätzung erfolgt unter Annahme regulärer Untersuchungsintervalle und der von Ihnen angegebenen Preisliste.
Aus Ihren Angaben ergeben sich dann folgende jährliche Zeitaufwände und Kosten, die nach §4 Abs. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind.
Weitere Leistungen benötigen Sie nach Ihren Angaben von Ihrem Betriebsarzt nicht.
Weitere Leistungen des Betriebsarztes führen zu Kosten von EUR (zzgl. USt.) pro Jahr.
Zusammen ergeben sich für die betriebsspezifische bzw. anlassbezogene Betreuung mittlere Kosten von ca. EUR (zzgl. USt.) pro Jahr bzw. Gesamtkosten von EUR (zzgl. USt.) in 5 Jahren.
Grundbetreuung und betriebsspezifische/anlassbezogene Betreuung finden überwiegend vor Ort im Betrieb statt. Damit ergeben sich unter Einschluss möglicher Fahrtkosten folgende Gesamtkosten pro Jahr, die zum Teil der Umsatzsteuer unterliegen.
Damit fallen für die betriebsärztliche Betreuung Gesamtkosten von EUR ( EUR + EUR USt.) in 5 Jahren an. Hieraus ergeben sich mittlere Kosten von EUR brutto pro Jahr ( EUR + EUR USt.).
Zusätzlich fallen oft noch Kosten z.B. für besondere Laborleistungen, Impfstoffe, spezielle Untersuchungen etc. an, die hier nicht berücksichtigt sind.
Ihren Angaben zufolge kann Ihnen die ADIXUM® GmbH wahrscheinlich ein attraktives Angebot für die arbeitsmedizinische Betreuung Ihres Unternehmens unterbreiten.
Über Ihre Angebotsanfrage per Mail an
würden wir uns sehr freuen. Die dazu notwendigen Angaben zu Ihrem Unternehmen haben Sie in diesem Rechner bereits erfasst. Bitte speichern Sie diese Daten mit dem "Speichern"-Knopf unten ab und senden sie diese als Anlage in Ihrer Mail. Bitte geben Sie für Rückfragen auch Ihre Kontaktdaten an.
Sie können die eingegebenen Daten nun speichern und bei einem erneuten Aufruf des Online-Rechners wieder laden. Damit können Sie später erneute Berechnungen durchführen, ohne alle Daten nochmal eintippen zu müssen.