Wie bei der Entscheidung für jeden anderen Dienstleister auch besteht der erste Schritt darin, herauszufinden, was Sie als Unternehmer benötigen und was Ihnen an einem Betriebsarzt besonders wichtig oder unwichtig ist. Daher sollten Sie vor der Entscheidung einen Überblick haben, was der Betriebsarzt bei Ihnen im Betrieb tun soll und wie Sie sich die Zusammenarbeit vorstellen. Sprechen Sie dann mit mehreren Anbietern und entscheiden Sie sich für den Betriebsarzt, bei dem Sie sich am Besten aufgehoben fühlen. Die folgenden Überlegungen und Kriterien könnten für Sie als Unternehmer und Kunde relevant sein.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, einen Anbieter für die betriebsärztliche Betreuung von Unternehmen zu finden. Dabei sind (wie bei fast jeder Suche) das klassische Telefonbuch und die Gelben Seiten weitgehend durch das Internet abgelöst. Fast alle arbeitsmedizinischen Dienste und Betriebsmediziner besitzen inzwischen auch eine Homepage, auf der Sie sich über den Anbieter informieren können. Und wie so oft vermittelt die Homepage auch einen Eindruck vom Anbieter und ein "Bauchgefühl", ob man an der richtigen Adresse ist (gepflegt oder schon in die Jahre gekommen, regelmäßig aktualisiert oder die neuesten Einträge schon Jahre alt, verständliche Information oder nichtssagende Werbesprüche, mit Engagement erstellt oder lästige Pflicht).
Diese Anlaufstellen für die Betriebsarztsuche im Internet liefern aus unserer Sicht brauchbare Ergebnisse.
Es gibt einige weitere "Betriebsarzt-Such-Seiten" im Netz, die von großen deutschlandweiten Anbietern betriebsärztlicher Dienstleistungen betrieben werden. Dort finden Sie natürlich nur die Standorte der jeweiligen Anbieter, aber nicht die günstigeren Wettbewerber.
Wenig überzeugend finden wir für die Betriebsarztsuche auch die Arztsuche der Ärztekammer oder von Jameda. Hier liegt der Fokus klar auf niedergelassenen Ärzten, deren Angebot sich an Patienten richtet. Arbeitsmedizinische Dienste und entsprechende Fachärzte mit Angeboten für Unternehmen sind dort kaum zu finden.
Auch die von der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) veröffentlichte Liste der "Kooperationspartner" halten wir für ungeeignet. Diese zeigt lediglich einige subjektiv ausgewählte Anbieter von Schulungen für das Unternehmermodell und erweckt fälschlicherweise den Eindruck, Unternehmen der BGW wären bei der Auswahl des Betriebsarztes auf diese Anbieter beschränkt oder würden hier besondere oder besonders günstige Leistungen erhalten.
Wenn Sie bereits Angebote vorliegen haben, dann können Sie unseren kostenlosen Betriebsarzt-Kosten Online-Rechner für den Angebotsvergleich nutzen. Der Rechner hilft Ihnen zunächst bei einer neutralen Aufwandschätzung und der Berechnung der Einsatzzeiten für Ihr Unternehmen. Hieraus ermittelt der Rechner eine Kostenschätzung für die Budgetplanung und den Angebotsvergleich.
Und natürlich freuen wir uns, wenn Sie bei der Suche nach einem Anbieter auch auf uns zukommen.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail.
Gerne unterbreiten wir auch Ihnen ein Angebot.
Ja, das ist im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) § 19 explizit geregelt. Dort heisst es
Die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, kann auch dadurch erfüllt werden, daß der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 oder § 6 verpflichtet.
Es kann sogar eine Reihe von Vorteilen haben, einen überbetrieblichen Dienst zu beauftragen. Im Gegensatz zu einem niedergelassenen Arzt mit Praxisbetrieb, der Betriebsmedizin oftmals nur im Nebengeschäft betreibt, ist ein überbetrieblicher Dienst rein auf die Bedürfnisse von Unternehmen ausgerichtet und spezialisiert. Überbetriebliche Dienste betreuen meist Unternehmen aller Größen und Branchen und haben daher eine breite Erfahrung, wie die arbeitsmedizinische Betreuung in einem Unternehmen am Besten organisiert werden kann.
Die arbeitsmedizinische Betreuung erfordert die Anwesenheit des Betriebsarztes im Betrieb. Daher betreiben überregional tätige Dienste meist mehrere Standorte, von denen aus das angestellte Personal eingesetzt wird. Bei einem rein regional tätigen Anbieter kann es eher passieren, dass die regional verfügbare Kapazität ausgelastet ist und die Betreuung eines weiteren Betriebes nicht mehr möglich ist. Ein überregional tätiger Anbieter kann dagegen unter Umständen sein Personal zwischen verschiedenen Standorten verschieben. Für Sie als Kunde bedeutet das aber auch ein höheres Risiko, dass der für Sie zuständige Arzt wechselt, also je nach Kapazitätsauslastung andere Ärzte in Ihr Unternehmen entsendet werden. Insofern können Sie (wie in anderen Branchen auch) bei einem regionalen Anbieter tendenziell von einer etwas persönlicher geprägten Kundenbeziehung ausgehen als bei einem überregional tätigen Dienst.
Grundsätzlich ist der Betrieb einer Praxis für die arbeitsmedizinische Betreuung eines Unternehmens nicht erforderlich. Die Tätigkeit eine Betriebsarztes erfordert die Kenntnis der Arbeitsplätze und findet daher überwiegend auch im Betrieb statt. Dennoch findet man Ärzte (Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin) und arbeitsmedizinische Dienste, die auch Praxen betreiben. Dabei spielen folgende Überlegungen eine Rolle
Nur wenn Sie in Ihrem Betrieb über keinen Raum verfügen, den Sie dem Betriebsarzt für seine Arbeit zur Verfügung stellen können, solange er bei Ihnen im Betrieb vor Ort ist, sollte der Betrieb einer Arztpraxis ein Kriterium bei der Auswahl des Betriebsarztes sein. Die Anforderungen an Räumlichkeiten für den Betriebsarzt sind normalerweise gering und nach unserer Erfahrung findet sich eigentlich immer eine geeignete Lösung, sprechen Sie mit Ihrem Anbieter.
Eine Betreuung vor Ort statt in einer externen Praxis hat für das Unternehmen den großen Vorteil, dass Wegezeiten entfallen und sich der Besuch der Mitarbeiter beim Betriebsarzt einfach und kostengünstig in die normalen Arbeitsabläufe integrieren lässt.
Bedenken Sie auch, dass der Betrieb einer Praxis auch ein Kostenfaktor ist, unter Umständen also Sie als Unternehmer den Betrieb einer Praxis querfinanzieren, von der Sie selbst gar keinen Nutzen haben, sofern der Betriebsarzt seine Leistung bei Ihnen vor Ort erbringen kann.
Ein kleiner arbeitsmedizinischer Dienst kann durchaus auch ein großes Unternehmen betriebsärztlich betreuen. Auch die Qualität der Betreuung und die Qualifikation der Betreibsärzte hängt nicht von der Größe oder Mitarbeiterzahl des arbeitsmedizinischen Dienstes ab. Folgende Überlegungen könnten bei der Entscheidung für einen Anbieter hinsichtlich der Größe eine Rolle spielen.
Auch ein kleinerer arbeitsmedizinischer Dienst kann die betriebsärztliche Betreuung größerer Firmen gewährleisten, und ist dabei oft günstiger als ein großer Anbieter mit entsprechend großer Organisation.
Berücksichtigen Sie bei der Entscheidung für einen bestimmten Anbieter vor allem, ob Sie durch diese Entscheidung tatsächlich einen Vorteil erzielen (z.B. bestimmte Untersuchungen, die ein Wettbewerber nicht durchführen kann, oder die Betreuung durch denselben Anbieter bundesweit an mehreren Standorten). Berücksichtigen Sie die Kosten von Flexibilität, d.h. Sie als Kunde bezahlen letztlich auch für Leistungen mit, die Sie gar nicht nutzen oder nachfragen, die der Anbieter aber trotzdem für Sie vorhält.